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Steuerliche Neuerungen in Deutschland

Oktober 2025
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Vor dem Reichstagsgebäude in Berlin weht eine große deutsche Flagge in Schwarz-Rot-Gold. Auf dem Giebel des Gebäudes steht die Inschrift „DEM DEUTSCHEN VOLKE“. Symbolhafte Darstellung für steuerliche Neuerungen in Deutschland.

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm 2025) wurde im Sommer ein milliardenschweres steuerliches Entlastungspaket umgesetzt, das kurzfristig unternehmerische Investitionen ankurbeln soll und langfristig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland verbessern soll. Überdies sollte für die Unternehmen Planungssicherheit für die kommenden Jahre erreicht werden. Ausgewählte Maßnahmen - Ähnlichkeiten zu Österreich sind jedenfalls zu erkennen - sind nachfolgend im Überblick dargestellt.

Degressive Abschreibung bis 30 %

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für Investitionen (zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027) in bewegliche Anlagegüter führt zu einer degressiven AfA von bis zu 30 % pro Jahr (anstelle der linearen AfA). Die 30 % gelten im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung - in den Folgejahren beträgt die AfA bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts. Die degressive AfA ist nur für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie etwa Maschinen und technische Anlagen zulässig, nicht jedoch für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Förderung von Elektromobilität

Eine besondere Abschreibungsmöglichkeit gibt es für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 neu angeschafft werden. Diese arithmetisch-degressive AfA mit gestaffelten Abschreibungssätzen über 6 Jahre sieht wie folgt aus.

Abschreibungssätze nach Jahr

Jahr

Abschreibungssatz in % der Anschaffungskosten

Anschaffungsjahr

75 %

Jahr 2

10 %

Jahr 3

5 %

Jahr 4

5 %

Jahr 5

3 %

Jahr 6

2 %

Die besondere steuerliche Förderung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge des Betriebsvermögens (Pkw, E-Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse) und soll einen Anreiz zur Flottenelektrifizierung bieten. Überdies kommt es zu einer Verbesserung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwägen in der Lohnverrechnung.

Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Aktuell beträgt die nominelle Körperschaftsteuer in Deutschland 15 %, wobei es unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % zu einer Gesamtsteuerbelastung von knapp 30 % kommt. Der nominelle Körperschaftsteuersatz wird abgesenkt und verläuft in den nächsten Jahren wie in der Tabelle dargestellt.

Körperschaftsteuersätze nach Jahr

Jahr

Körperschaftsteuersatz

Bis 2027

15 %

2028

14 %

2029

13 %

2030

12 %

2031

11 %

2032

10 %

Steuerbegünstigung für einbehaltene Gewinne

Einzelunternehmen und Personengesellschaften können schon länger von einem ermäßigten festen Steuersatz auf thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne profitieren - der anstelle des progressiven Tarifs zur Anwendung kommende Thesaurierungssteuersatz beträgt aktuell 28,25 %. Der ermäßigte Einkommensteuersatz für einbehaltene Gewinne wird nun - siehe in der Tabelle - an die schrittweise Körperschaftsteuersenkung gekoppelt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften zu wahren.

Thesaurierungssteuersätze nach Jahr

Jahr

Thesaurierungssteuersatz

Bis 2027

28,25 %

2028 und 2029

27 %

2030 und 2031

26 %

Ab 2032

25 %

Forschungszulage - steuerliche F&E-Förderung

Um Investitionen in Forschung & Entwicklung anzukurbeln, wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage ab 1.1.2026 erhöht. Die maximal berücksichtigungsfähigen Aufwendungen pro Unternehmen steigen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr. Überdies wird das Verfahren vereinfacht und der Förderkatalog erweitert.

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