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QUALITÄTSSICHERUNGS-
PRÜFUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSPRÜFUNG

Qualitätssicherungsprüfungen sind für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsunternehmen verpflichtend vorgesehen, um gesetzliche Pflichtprüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften durchführen zu können. Derartige Qualitätssicherungsprüfungen sind durch eingetragene Berufsangehörige (Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.

Von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde wurde

Mag. Josef Wiedeschitz
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

als Qualitätssicherungsprüfer

anerkannt.

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