QUALITÄTSSICHERUNGSPRÜFUNG
Qualitätssicherungsprüfungen sind für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsunternehmen verpflichtend vorgesehen, um gesetzliche Pflichtprüfungen der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften durchführen zu können. Derartige Qualitätssicherungsprüfungen sind durch eingetragene Berufsangehörige (Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.
Von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde wurde
Mag. Josef Wiedeschitz
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
als Qualitätssicherungsprüfer
anerkannt.
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