PRIVATSTIFTUNGEN
Die Verwaltung von Privatstiftungen zählt zu unseren Spezialgebieten und erfordert ein höchstes Maß an Seriosität, Verantwortungsbewusstsein und Gewissenhaftigkeit. Diese Gestaltungsform bietet für Sie sowohl steuerlich als auch zivilrechtlich überaus attraktive Möglichkeiten und Perspektiven.
Bei einer Privatstiftung handelt es sich um einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks zu dienen.
Neben einigen steuerlichen Vorteilen gibt es mannigfaltige Motive für die Errichtung einer Privatstiftung. Wichtige Aspekte von Privatstiftungen bestehen in den vielfältigen Möglichkeiten des Stifters,
- über die Verwendung seines Vermögens langfristige Entscheidungen zu treffen,
- das Vermögen zu erhalten,
- Familienangehörige und andere Begünstigte zu versorgen und
- Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Privatstiftungen stellen auch ein geeignetes Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge dar.
Wir sind in diesem Segment seit vielen Jahren erfolgreich tätig und dürfen uns als Experten für Privatstiftungen bezeichnen. Daher können wir Ihnen auf diesem Gebiet eine umfassende Betreuung zusichern.
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